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   BGH, 11.03.1952 - IV ZB 16/52   

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https://dejure.org/1952,971
BGH, 11.03.1952 - IV ZB 16/52 (https://dejure.org/1952,971)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1952 - IV ZB 16/52 (https://dejure.org/1952,971)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1952 - IV ZB 16/52 (https://dejure.org/1952,971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 743
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Selbst wenn sie innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist Gegenvorstellungen gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe erhoben oder ein neues Prozeßkostenhilfegesuch gestellt hätte - was hier jedoch erst am 30. Juli geschehen ist -, so wäre dadurch das der Wahrung der Berufungsfrist entgegenstehende Hindernis, das infolge der Ablehnung der beantragten Prozeßkostenhilfe weggefallen war, nicht wieder aufgerichtet worden (vgl. BGH NJW 1952, 743 - LS - BGH MDR 1953 aaO; BGH VersR 1980, 86).
  • BGH, 03.12.1956 - III ZR 107/55

    Rechtsmittel

    Dahin ging die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 117, 304; 141, 399; 149, 379; JW 1929, 3152; 1930, 3311; BGHZ 4, 55; BGH LM Nr. 24 zu § 233 ZPO; Nr. 31 zu § 233 ZPO = MDR 1953, 163; Nr. 1 zu § 234 ZPO; Nr. 6 zu § 234 ZPO = NJW 52, 743; Nr. 4 zu § 236 ZPO = NJW 52, 1335).
  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 728/80

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Anders als in der in BGHZ 41, 1 [BGH 18.12.1963 - IV ZR 97/63] veröffentlichten Entscheidung ist hier die Gegenvorstellung erfolglos geblieben (BGH LM ZPO § 234 Nr. 6 = NJW 1952, 743; § 233 Nr. 31 = MDR 1953, 163; BGH VersR 1980, 86).
  • BGH, 09.12.1952 - VI ZB 2/52
    Erneute erfolglose Armenrechtsgesuche oder Gegenvorstellungen gegen die Ablehnung des Armenrechts können nicht die Wirkung haben, dass die Entscheidung über das erste Armenrechtsgesuch als nicht geschehen und deshalb die Armut als Hindernis als weiterbestehend anzusehen wäre (BGH NJW 1952, 743 Nr. 8; Beschluss vom 7. Juli 1952 - IV ZR 52/52; ebenso auch RGJW 1929, 3152 Nr. 5 und JW 1930, 3311 Nr. 7).
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